Mit zwei Langwaffen auf die Polizeidienststelle - Strafanzeige

Sulzbach-Rosenberg. Ein böses Erwachen erlebte am Montagvormittag des 5. Junis ein 40-jähriger Amberger, als er mit zwei Kleinkalibergewehren aus dem Nachlass seines im Landkreis Amberg-Sulzbach verstorbenen Vaters bei der örtlichen Polizeiinspektion aufschlug, um die Waffen zur Verwertung bzw. Vernichtung zu übergeben.

Einen Waffenschein zum Führen dieser Waffen - allein der Transport der Waffen fällt schon unter den Rechtsbegriff des Führens einer Waffe - besaß der Amberger nicht. In der weiteren Folge mussten die Wachhabenden ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen den Erben einleiten.

Zwar beteuerte der Mann, dass er nicht gewusst habe, dass er die Gewehre nicht transportieren darf, bekanntlich schützt Unwissenheit jedoch nicht in jedem Fall vor einer Strafanzeige. Vorwerfen lassen muss er sich, dass er es versäumt hatte, bei den zuständigen Behörden, nämlich dem Sachgebiet für Sicherheitsangelegenheit beim Landratsamt (Waffenbehörde) oder bei der Polizei, Auskünfte über die korrekte Verfahrensweise im Umgang mit den Gewehren einzuholen.

Die Waffenbehörde kann Einzelerlaubnisse zum Transport der Waffen aussprechen, in Einzelfällen werden erlaubnispflichtige Waffen auch von der Polizei abgeholt und der Vernichtung zugeführt. 

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