Mehrere Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz festgestellt

Waidhaus. In den vergangenen Wochen wurden beim Zollamt Weiden-Waidhaus, Dienstort Weiden, im Rahmen der Postabfertigung, mehrere Verstöße gegen verschiedene Rechtsvorschriften festgestellt. Dabei spielten vor allem Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz eine große Rolle.

Der Inhalt von vier Paketen (insgesamt 212 Stück Tabletten, circa 630 Gramm Pulver, 100 ml Flüssigkeit) wurde, auf Anordnung der zuständige Arzneimittelüberwachungsbehörde, vernichtet. Beim Inhalt zweier Pakete, die durch einen Beschäftigten eines Paketdienstleisters, in Anwesenheit eines Zollbeamten, geöffnet wurden, lagen Verstöße gegen die Produktsicherheitsverordnung vor. Der Inhalt eines Paketes wurde, mit Zustimmung des Empfängers, vernichtet. Im zweiten Fall steht die Entscheidung zwischen Wiederausfuhr oder Vernichtung noch aus. In den beiden Paketen befanden sich insgesamt rund 9,5 Kilogramm Pulver, 120 Stück Kapseln und circa 60ml Flüssigkeit.

Diese Waren wurden als nicht einfuhrfähig eingestuft. Bei den sichergestellten, nicht einfuhrfähigen Flüssigkeiten, Arzneimitteln in Pulverform, Kapseln und Tabletten handelt es sich fast ausschließlich um Muskelaufbaupräparate sowie um Produkte zur Fettverbrennung. Die Sendungen kamen vor allem aus den USA sowie aus Fernost, die Bestellungen erfolgten allesamt per Internet. 

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