Kulanz für Führerschein-Pflichtumtausch der Jahrgänge 1953-1958 endet am 19. Juli

Landkreis Regensburg. Alle Fahrerlaubnisinhaberinnen- und Inhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sollten ihren alten Papierführerschein (Ausstellungsdatum bis 31. Dezember 1998) bis 19. Juli in einen neuen fälschungssicheren EU-Führerschein umtauschen. Der Grund: Nach Ablauf dieser Fristist der alte Führerschein laut Bundesverkehrsministeriumungültig. Bei Kontrollen droht dann ein Verwarnungsgeld. Die Fahrerlaubnis bleibt jedoch unverändert bestehen.

Ursprünglicher Stichtag war der 19. Januar 2022. Aufgrund der Corona Pandemie hatte der Bundesrat die Umtauschfrist rückwirkend um ein halbes Jahr verlängert.

Online Terminvereinbarung möglich

Die Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt rät allen Betroffenen, sich um einen zeitnahen Umtausch zu bemühen. Eine Terminvereinbarung ist kein Muss, jedoch sinnvoll, um lange Wartezeiten am Fristende zu vermeiden. Für die Führerscheinstelle können nur online Termine vereinbart werden.

Sie erreichen die Führerscheinstelle unter

https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/auto-verkehr/fuehrerscheinstelle/

Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 11.30 und von 13 bis 15 Uhr

Donnerstag von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 17 Uhr

Freitag von 7.30 bis 11.30 Uhr

Notwendige Unterlagen zum Führerscheinumtausch:

  • -Aktuelles biometrisches Lichtbild (Passfoto)
  • -Alter Führerschein (auf Wunsch kann der alte Führerschein nach Entwertung wieder mitgenommen werden); Wurde der alte Papierführerschein nicht bei der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt, muss eine sogenannte Karteikartenabschrift bei der Behörde beantragt werden, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.
  • -Ausweisdokument (Personalausweis mit aktueller Wohnanschrift oder Reisepass)

Allgemeine Informationen zum Führerscheinumtausch finden Sie auch unter

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen.html

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