Initiative zur Verbesserung der Lage für ungewollt Schwangere

Regensburg. Die Bundestagsabgeordnete Dr. Carolin Wagner (SPD) hat eine Initiative zur Verbesserung der Situation für ungewollt Schwangere im Raum Regensburg gestartet. Im Nachgang der heutigen Parlamentsentscheidung, das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbruch (§219a) aus dem StGB zu streichen, richtet sich die Abgeordnete mit einem Gesuch an Frauenärztinnen und Frauenärzte in der Region.

In ihrem Schreiben an rund 50 gynäkologische Praxen heißt es: „Ich bitte Sie daher freundlich, darüber nachzudenken, Schwangerschaftsabbrüche in das Angebotsspektrum Ihrer Praxis aufzunehmen und so die Versorgungssituation in der gesamten Oberpfalz und in Niederbayern zu verbessern, um betroffenen Frauen eine wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten." 

Schwangere Frauen, die einen Abbruch in Erwägung ziehen, stehen in der Region vor einem zusätzlichen Problem, wie die SPD-Abgeordnete und Vorstands-Frau von pro familia Regensburg e.V. erklärt. In der gesamten Oberpfalz gebe es nach derzeitigem Kenntnisstand nur zwei Praxen, und zwar in Regensburg, die Abbrüche durchführen. Die schwierige Versorgungslage verschärfe sich nun noch mit der Übernahme der Kelheimer Goldberg-Klinik durch den Caritasverband Regensburg – und damit in katholische Trägerschaft. 

Bislang habe die gesetzliche Lage Ärztinnen und Ärzten einen engen Rahmen vorgegeben, um über diese Leistung zu informieren. „Nicht selten haben auch sogenannte ,Lebensschützer´ durch Anprangerung dieser Medizinerinnen und Mediziner oder durch Gehsteigbelästigung vor den Praxen eine unsägliche Drohkulisse aufgebaut", schildert Dr. Carolin Wagner die Lage. Die Ampel-Koalition in Berlin hat nun am Freitag, 24.6.2022, den §219a aus dem StGB gestrichen. 

Dr. Carolin Wagner: „Das ist eine wichtige Entscheidung hin zum Schutz von Frauen in einer ohnehin schwierigen Lebenslage und zum Schutz von Praxen, die ihnen in dieser Situation helfen. Ärztinnen und Ärzte können somit Frauen bei einem Abbruch besser unterstützen, ohne sich auf strafrechtliches Glatteis begeben zu müssen." 


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