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Gemeinderat: Schwerverkehr rollt weiter – keine Steuererhöhungen

Von Ingrid Schieder


Bodenwöhr. Seit Jahren bemüht sich die Gemeinde Bodenwöhr um die Sperrung der Ortsdurchfahrt für den Schwerlastverkehr. Das Gutachten, das den Gemeinderäten bei ihrer Sitzung am Donnerstag präsentiert wurde, macht wenig Hoffnung auf Änderung. Björn Letz vom Staatlichen Bauamt erläuterte akribisch die schalltechnischen Berechnungen, die belegen, dass die Grenzwerte nicht überschritten werden.

Schon einmal war es für eine sehr kurze Zeitspanne gelungen, Lastwägen und Sattelzüge aus der Ortsmitte zu verbannen. Doch wurde diese Sperrung nach einer erfolgreichen Klage eines Unternehmers am 19. Januar 2012 aufgehoben. Die geringen Überschreitungen waren nicht ausreichend, erinnerte Letz zurück. Neue Berechnungsvorschriften seien zum 1. März 2021 eingeführt worden. In der Regel werde Lärmvorsorge immer bei Neubauten oder wesentlichen Änderungen von Straßen angewandt. Der Beurteilungspegel konzentriere sich aus dem prognostizierten Verkehr. Lärmsanierung finden auch an bestehenden Straßen statt. Dabei handle es sich um eine freiwillige Leistung des Straßenbauträgers ohne Rechtsanspruch und um eine Kostensache.

Wenn es sich um eine Staatsstraße handle, so wie in Bodenwöhr, bedeute dies eine enorme Hürde. Wenn der Verkehrslärm nicht überschritten werde, gebe es keine Verkehrsbeschränkung. Die Grenzwerte für Gebiete mit Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Altenheimen und allgemeinen Wohngebieten betragen tagsüber 70 dB(A) und nachts 60 dB(A), in Kerngebieten mit 72 dB(A) tagsüber und 62 dB(A) nachts nur unwesentlich höher. In Gewerbegebieten betragen die Werte tagsüber 75 dB(A), nachts 65 dB(A). Errechnet wurden für Bodenwöhr die Werte 64,7 dB(A) am Tag und in der Nacht 56,7 dB(A), daraus ergeben sich leichte Unterschreitungen der Grenzwerte.

Allerdings gibt es eine Einschränkung: Bei 13 Anwesen wurden die Grenzwerte überschritten, woraus sich ein Anspruch auf Lärmsanierung ergebe. Aktive Lärmschutzmaßnahmen, aber kaum bzw. bedingt geeignet Lärmschutzwände, lärmdämpfende Asphaltbeläge. Bleibe der Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen wie Schallschutzfenster und Lüftungsanlagen. Der Eigentümer eines solchen Anwesens könne Antrag stellen auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 75 Prozent der Kosten. Vorher sei aber das Angebot dem Straßenbauamt vorzulegen. Dieser Behörde sei auch der Zugang zum Grundstück zu gewähren.

Björn Letz führte Umstufungs-Überlegungen ins Feld, so die Abstufung der Staatsstraße auf die Ebene Ortsstraße. Doch sei ein Umstufungskonzept derzeit nicht absehbar, der Maßstab bezüglich der Verkehrsbeschränkungen sei gleichbleibend.

Alois Feldmeier meinte, es könne doch nicht sein, dass die Verbannung des Schwerverkehrs nur von der Lärmsituation abhänge. Die Lastwägen und Sattelzüge schaffen ein Gefährdungspotenzial, auch gebe es keinen Fußgängerüberweg mehr, was die Situation noch zusätzlich verschärfe. Letz pochte darauf, dass dies nicht die Aufgabe seiner Behörde gewesen sei. Zudem fehle eine Bemessungsgrundlage für diese Eindrücke.

Kämmerer Thomas Forster legte das Jahresergebnis für das Haushaltsjahr 2021 vor. Der Verwaltungshaushalt schließt mit 11.253.038,95 Euro, der Vermögenshaushalt mit 3.715.612,20 Euro. Die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt betrage 1.818.763,48 Euro. Die Räte nahmen Kenntnis. Der Rechnungsprüfungsausschuss erhält die Unterlagen zur örtlichen Prüfung. Genehmigt wurden auch die über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Kontrovers diskutiert wurde die geplante Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer. Einigkeit herrschte über den Erlass einer Hebesatz-Satzung, für die einmütig votiert wurde. Nicht anfreunden konnte sich der Großteil des Gremiums dagegen bei der Thema Erhöhung der Hebesätze. Bislang betrugen sie für die Grundsteuer A, für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, sowie für die Grundsteuer B, für Grundstücke, 300 Prozent. Für die Gewerbesteuer waren bislang 350 Prozent veranschlagt. Geplant war nun die Anhebung der Grundsteuer A und B auf jeweils 340 Prozent, für die Gewerbesteuer 380 Prozent. Nicht noch mehr belasten, weil ohnehin alles teurer geworden ist, argumentierten Alois Feldmeier, Stefan Rauch und Albert Krieger. Walter Spirk meinte, er sei hin- und hergerissen, angesichts der derzeitigen Situation. Doch brauche die Gemeinde Einnahmen um ihre Pflichtaufgaben erfüllen zu können. Und so werde er für die Erhöhung stimmen. Mit einem Stimmverhältnis von 4 zu 10 wurde der Antrag auf Erhöhung abgelehnt. Es bleibt bei den alten Sätzen.

Welche Maßnahme aus dem Bürgerhaushalt soll heuer umgesetzt werden? In seiner Sitzung am 27. Mai hatte der Gemeinderat beschlossen, die Summe von 15.000 Euro für den Bürgerhaushalt 2022 bereitzustellen. 44 verwertbare Vorschläge seien eingegangen. Einhellige Zustimmung fand der Vorschlag zur Errichtung einer Toilettenanlage auf dem Beachvolleyballplatz in der Weihersiedlung. Man einigte sich auf eine Unisex-Toilette, mit einem Außenwasseranschluss zum Abduschen der Füße, bevor man die Toilette aufsucht. Angebote werden eingeholt. Je nachdem wie man mit den 15.000 Euro hinkommt, kann der Platz evtl. noch mit Sitzgelegenheiten und einem Fahrradständer aufgewertet werden. Ebenfalls einstimmig votierte das Gremium dafür, auch für das Jahr 2023 ein Budget in Höhe von 15.000 Euro für den Bürgerhaushalt zur Verfügung zu stellen.

Unter den 44 verwertbaren Vorschlägen waren beispielsweise der Wunsch nach einem eingezäunten Hundeplatz, mehr Ruhebänke auf Wanderwegen, Infotafeln rund um den Hammersee sowie diverse Ausstattungen bzw. Ergänzungen auf Kinderspielplätzen.

Unter dem letzten Tagesordnungspunkt „Anfragen und Informationen" dankte Bürgermeister Georg Hoffmann allen, die sich für die Flüchtlinge, die in der Grundschule untergebracht waren, engagiert haben, unter anderem Pfarrer Johann Trescher, der eine Kapelle dort errichtet habe sowie den Günter Makolla von der Bürgerhilfe für seinen unermüdlichen Einsatz. 

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