Bodenrichtwerte festgelegt

Schwandorf. Das Landratsamt Schwandorf meldet: Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Schwandorf hat in seiner Sitzung vom 25. Mai die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt. Die Bodenrichtwerte wurden an die Gemeinden übersandt und liegen dort einen Monat öffentlich aus.

Der Bodenrichtwert ist der auf Grund der Kaufpreissammlung zu einem bestimmten Stichtag ermittelte durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von unbebauten Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks (€/m²) mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).

Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre neu festgelegt und sind beim Landkreis Schwandorf als Bürgerservice unter http://geoportal.landkreis-schwandorf.de kostenfrei einsehbar.

Amtliche Auskünfte zu einzelnen Bodenrichtwerten sowie Richtwertlisten sind kostenpflichtig und können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, unter Telefon 09431/471-471 (Doris Gotzler) oder 09431/471-429 (Elfriede Kagerer) sowie per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. beantragt werden.

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